Gebühren/Beiträge - dezentrales Schmutzwasser
Abgabenart | Abgabensatz brutto (mehrwertsteuerbefreit) |
Benutzungsgebühren I, II, III, IV, V, VI entstehen mit jeder Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung |
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Gebühr I als Mengengebühr je m³ für die ordnungsgemäße Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen |
37,50 Euro (pro m³ abgepumpte Menge) |
Gebühr II als Mengengebühr je m³ für die ordnungsgemäße Beseitigung von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben von Grundstücken, die an die öffentliche Einrichtung des WAZV zur Trinkwasserversorgung angeschlossen sind |
16,97 Euro/m³ (pro m³ Trinkwasser) |
Gebühr III als Mengengebühr für die ordnungsgemäße Beseitigung von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben von Grundstücken, die nicht an die öffentliche Einrichtung des WAZV zur Trinkwasserversorgung angeschlossen sind |
16,97 Euro/m³ (pro m³ abgepumpte Menge) |
Weitere Gebühren zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung.