Gebühren/Beiträge - Trinkwasser
Abgabenart | Abgabensatz netto | Abgabensatz brutto (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) |
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Anschlussbeitrag für die Herstellung der öffentlichen Einrichtung zur zentralen Trinkwasserversorgung beträgt je m² bevorteilter Grundstücksfläche | 3,97 Euro/m² | 4,25 Euro/m² | |
monatlich je WE | monatlich je WE | ||
Grundgebühr für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur zentralen Trinkwasserversorgung für jedes Grundstück zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten in Abhängigkeit von der Anzahl der auf dem Grundstück vorhandenen Wohneinheiten (WE) | 9,50 Euro/WE | 10,17 Euro/WE | |
und zusätzlich / oder ausschließlich nach den jeweiligen Nenngrößen der vorhandenen (Haupt-) Trinkwasserzähler und entspricht bezogen auf die Wohneinheiten (WE) bei einem Nenndurchfluss bis einschließlich | Zählergröße Q3 4 = 1,7 WE Q3 16 = 6,8 WE Q3 63 = 26,8 WE Q3 100 = 42,5 WE |
9,50 Euro/WE | 10,17 Euro/WE |
je m³ | je m³ | ||
Verbrauchsgebühr nach der Menge des Trinkwassers aus der öffentlichen Einrichtung zur zentralen Trinkwasserversorgung entnommenen Wassers: |
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von 01.07.2018 bis einschließlich 31.12.2018 je m³ |
1,18 Euro/m³ |
1,26 Euro/m³ |
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ab 01.01.2019 |
1,28 Euro/m³ |
1,37 Euro/m³ |
Die Entwicklung der Gebühren seit 1994 finden Sie hier.