Der Saugwagen kommt, wann es für Sie am besten passt. Spätestens nach fünf Jahren ist ein Termin zur Abfuhr der Kleinkläranlage fällig.
„Planlos“ war die richtige Entscheidung
Dezentrale Entsorgung nach Bedarf funktioniert
Mit dem Jahr 2022 verabschiedete sich der WAZV von der gewohnten dezentralen Abfuhr nach Tourenplan. Nach Beschluss der Verbandsversammlung galt seit Jahresbeginn, dass auch Kleinkläranlagen – ebenso wie abflusslose Gruben – nur noch nach Bedarf und nicht mehr nach einem festen Turnus geleert werden.
Da die überwiegende Anzahl der Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet mit vollbiologischer Reinigung arbeitet, für die ohnehin das Wartungsergebnis maßgeblich ist, war der Umstieg auf die bedarfsgerechte Leerung logisch und konsequent. Die Abfuhrhäufigkeit wird nun anhand der wasserrechtlichen Erlaubnis bestimmt. Sie gibt den Turnus für die Leerung vor, es sei denn, der Füllstand macht die Abfuhr vorher nötig. Das neue Verfahren spart jede Menge Kosten für unnötige- und Leerfahrten. Fast alle betroffenen Kunden kamen damit auf Anhieb gut zurecht und vereinbarten selbstständig ihre Termine mit dem Unternehmen NWL.
Spätestens alle fünf Jahre muss eine Kleinkläranlage entleert werden. Bei längerer Verweildauer des Schmutzwassers im Sammelbehälter steigt die Gefahr, dass sich der dort anfallende Schlamm verfestigt – und dann nicht mehr abgesaugt werden kann. Im allerschlimmsten Fall muss der feste Fäkalschlamm sogar von Hand verflüssigt werden – so wie er laut Satzung an den Entsorger übergeben werden muss. Also doch lieber rechtzeitig einen Termin vereinbaren. Das geht ganz einfach über das Servicetelefon der NWL oder per E-Mail. Sind Sie unsicher, wann Ihre Leerung fällig sein könnte oder haben Sie allgemeine Fragen zum Thema Abfuhr, sind die zuständigen Mitarbeiter des WAZV zu den Öffnungszeiten zur Stelle.
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NWL GmhH
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Servicetelefon 03881 756490