Abgabenart |
Abgabensatz brutto
(mehrwertsteuerbefreit) |
Benutzungsgebühren I, II, III, IV, V, VI
entstehen mit jeder Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung |
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Gebühr I
als Mengengebühr je m³ für die ordnungsgemäße Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen |
37,50 Euro
(pro m³ abgepumpte Menge) |
Gebühr II seit 01. Januar 2021
als Mengengebühr je m³ für die ordnungsgemäße Beseitigung von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben von Grundstücken, die an die öffentliche Einrichtung des WAZV zur Trinkwasserversorgung angeschlossen sind
bis 31. 12. 2020 galt eine Gebühr in Höhe von
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12,35 Euro/m³
(pro m³ Trinkwasser)
16,97 Euro/m³
(pro m³ Trinkwasser)
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Gebühr III seit 01. Januar 2021
als Mengengebühr für die ordnungsgemäße Beseitigung von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben von Grundstücken, die nicht an die öffentliche Einrichtung des WAZV zur Trinkwasserversorgung angeschlossen sind
bis 31. 12. 2020 galt eine Gebühr in Höhe von
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12,35 Euro/m³
(pro m³ abgepumpte Menge)
16,97 Euro/m³
(pro m³ Trinkwasser)
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