Abgabenart |
Abgabensatz brutto
(mehrwertsteuerbefreit) |
Benutzungsgebühren I, II, III, IV, V, VI
entstehen mit jeder Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung |
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Gebühr I
als Mengengebühr je m³ für die ordnungsgemäße Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen |
37,50 Euro
(pro m³ abgepumpte Menge) |
Gebühr II seit 01. Januar 2023
als Mengengebühr je m³ für die ordnungsgemäße Beseitigung von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben von Grundstücken, die an die öffentliche Einrichtung des WAZV zur Trinkwasserversorgung angeschlossen sind
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12,06 Euro/m³
(pro m³ Trinkwasser)
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