Abgabenart |
Abgabensatz brutto (mehrwertsteuerbefreit) |
Benutzungsgebühren I, II, III, IV, V, VI entstehen mit jeder Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung |
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Gebühr I als Mengengebühr je m³ für die ordnungsgemäße Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen |
49,95 Euro/m³ (pro m³ abgepumpte Menge) |
Gebühr II seit 01. Januar 2023 als Mengengebühr je m³ für die ordnungsgemäße Beseitigung von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben von Grundstücken, die an die öffentliche Einrichtung des WAZV zur Trinkwasserversorgung angeschlossen sind |
14,78 Euro/m³ (pro m³ Trinkwasser) |