Abgabenart |
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Abgabensatz brutto (mehrwertsteuerbefreit) |
Anschlussbeitrag für die Herstellung der öffentlichen Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung beträgt je m² bevorteilter Grundstücksfläche |
10,50 Euro/m² |
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monatlich je WE |
Grundgebühr seit 01. Januar 2023 für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung für jedes Grundstück zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten in Abhängigkeit von der Anzahl der auf dem Grundstück vorhandenen Wohneinheiten (WE)
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15,00 Euro/WE |
und zusätzlich / oder ausschließlich nach den jeweiligen Nenngrößen der vorhandenen (Haupt-) Trinkwasserzähler und entspricht bezogen auf die Wohneinheiten (WE) bei einem Nenndurchfluss bis einschließlich |
Zählergröße Q3 4 = 1,7 WE Q3 16 = 6,8 WE Q3 63 = 26,8 WE Q3 100 = 42,5 WE |
15,00 Euro/WE |
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je m³ |
Mengengebühr seit 01. Januar 2023 nach der Menge des Schmutzwassers, die unmittelbar der öffentlichen Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung zugeführt wird je m³ Schmutzwasser |
3,95 Euro/m³ |