Abgabenart |
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Abgabensatz netto |
Abgabensatz brutto
(inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) |
Anschlussbeitrag für die Herstellung der öffentlichen Einrichtung zur zentralen Trinkwasserversorgung beträgt je m² bevorteilter Grundstücksfläche |
3,97 Euro/m² |
4,25 Euro/m² |
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monatlich je WE |
monatlich je WE |
Grundgebühr für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur zentralen Trinkwasserversorgung für jedes Grundstück zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten in Abhängigkeit von der Anzahl der auf dem Grundstück vorhandenen Wohneinheiten (WE) |
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9,50 Euro/WE |
10,17 Euro/WE |
und zusätzlich / oder ausschließlich nach den jeweiligen Nenngrößen der vorhandenen (Haupt-) Trinkwasserzähler und entspricht bezogen auf die Wohneinheiten (WE) bei einem Nenndurchfluss bis einschließlich |
Zählergröße
Q3 4 = 1,7 WE
Q3 16 = 6,8 WE
Q3 63 = 26,8 WE
Q3 100 = 42,5 WE |
9,50 Euro/WE |
10,17 Euro/WE |
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je m³ |
je m³ |
Verbrauchsgebühr nach der Menge des Trinkwassers aus der öffentlichen Einrichtung zur zentralen Trinkwasserversorgung entnommenen Wassers:
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1,21 €/m³ |
1,29 €/m³ |