Abgabenart |
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Abgabensatz netto |
Abgabensatz brutto (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) |
Anschlussbeitrag für die Herstellung der öffentlichen Einrichtung zur zentralen Trinkwasserversorgung beträgt je m² bevorteilter Grundstücksfläche |
3,97 Euro/m² |
4,25 Euro/m² |
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monatlich je WE |
monatlich je WE |
Grundgebühr seit 01. Januar 2023 für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur zentralen Trinkwasserversorgung für jedes Grundstück zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten in Abhängigkeit von der Anzahl der auf dem Grundstück vorhandenen Wohneinheiten (WE) |
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11,70 Euro/WE |
12,52 Euro/WE |
und zusätzlich / oder ausschließlich nach den jeweiligen Nenngrößen der vorhandenen (Haupt-) Trinkwasserzähler und entspricht bezogen auf die Wohneinheiten (WE) bei einem Nenndurchfluss bis einschließlich |
Zählergröße Q3 4 = 1,7 WE Q3 16 = 6,8 WE Q3 63 = 26,8 WE Q3 100 = 42,5 WE |
11,70 Euro/WE |
12,52 Euro/WE |
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je m³ |
je m³ |
Verbrauchsgebühr nach der Menge des Trinkwassers aus der öffentlichen Einrichtung zur zentralen Trinkwasserversorgung entnommenen Wassers:
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1,21 €/m³ |
1,29 €/m³ |